Kollektivvertrag 2024! Erhöhen wir die Löhne!

Draußen wird es kalt, drinnen wird es heiß! Wir stehen wieder kurz vor den Kollektivvertragsverhandlungen! 

Was das heißt? Als angestelltem Fahrradbote bzw. Botin (echter Dienstvertrag) muss sich dein Arbeitgeber seit 2020 an den Kollektivvertrag für FahrradbotInnen halten, wo die Mindestbedingungen (unterste Grenze!) bzgl. Gehalt, Arbeitszeiten, Kilometergeld, Weihnachts- & Urlaubsgeld etc. festgeschrieben werden. Dieser wird Jahr für Jahr von einem Team aus BetriebsrätInnen, GewerkschafterInnen und VertreterInnen der Branche neu ausgehandelt. 

Unsere Forderungen für den Kollektivvertrag 2024 lauten:

1. Lohnerhöhung

Die Löhne und Zulagen sollen um einen Wert, der einer Abgeltung der Teuerung und

einem angemessenen Reallohnzuwachs entspricht, zumindest jedoch auf EUR 2.000,-

erhöht werden.

2. Aufrechterhaltung der Überzahlung

Einzelvertragliche vereinbarte Monatsentgelte, welche über dem kollektivvertraglichen

Mindestlohn liegen, sind um denselben Betrag anzuheben, um welchen sich die

kollektivvertraglichen Mindestlöhne erhöhen. Besonders wichtig für unsere westlichen KollegInnen, da bspw. in Salzburg und Innsbruck die Lebenserhaltungskosten höhere sind und von Haus aus höhere Löhne gezahlt wurden. Jedoch blieben hier Erhöhungen in den letzten Jahren aus. 

3. Artikel XVII. Lohntafel

Lohnkategorie/Lohntabelle – Gehaltssprünge bei Betriebszugehörigkeit von mehr als 1.

Beschäftigungsjahr sowie ab dem 5. Beschäftigungsjahr

4. SEG – Zulage (Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulage)

Einführung einer witterungsbedingten Zulage, welche zusteht, wenn am jeweiligen

Kalendertag und am Ort des Dienstantritts ein gewisses Wetterphänomen auftritt

(zumindest XY °C, Schneefall, Windstärken über XY km/h, usw.)

5. Fairnessfond

Eine Arbeitsgruppe soll die Gründung einer „gemeinsamen Einrichtung der Sozialpartner“

vorbereitet. Dieser „Fairnessfonds“ soll Fahrradbot:innen im Falle von Krankenstand oder

Arbeitslosigkeit finanziell unterstützen. Gespeist wird dieser aus Zahlungen der

Arbeitgeber:innen, welche sich nach der Anzahl der im jeweiligen Unternehmen

beschäftigten freien Dienstnehmer:innen und EPU-Fahrradbot:innen richtet.

6. Pauschale für umsatzstarke Unternehmen

Unternehmen (Konzerne), welche im jeweiligen Jahr einen Umsatz von mehr als 15

Millionen Euro erwirtschaften, sollen ihren Mitarbeiter:innen einen angemessene

Einmalzahlung leisten. Diese sollte zumindest 0,5% des Jahresumsatzes dividiert durch

die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und deren vereinbarte Normalarbeitszeit (= VZÄ)

ausmachen.

Welche Forderungen sind deiner Meinung nach die wichtigsten? Sag es uns HIER

Hier geben wir dir einen kleinen Überblick über das bisher erreichte:

2023 konnten wir eine Erhöhung des Mindestlohns um 8,5% auf 10€/h durchsetzen.

2022 betrug der Mindestlohn 9,21€, die Arbeitszeit darf nur noch auf 5 Tage in der Woche aufgeteilt werden und es gibt endlich einen 50% Zuschlag für Sonntagsarbeit.

2021 betrug der Mindestlohn für Radbot*innen 8,90€ pro Stunde bzw. 1539,98 € für eine Vollzeitstelle, das KM Geld wurde auf 0,24€/km angehoben. 

2020 wurde der Kollektivvertrag erstmalig ausgehandelt. Damals wurde festgelegt, dass es Weihnachts- und Urlaubsgeld (in voller Höhe) gibt, Kilometergeld ausgezahlt werden muss wenn das eigene Fahrrad verwendet wird, entsprechende Schutzkleidung vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt werden muss und es Zahlungen für die Verwendung des eigenen Handys geben muss. Der Mindestlohn betrug damals 8,71€, das KM – Geld wurde erstmalig mit 0,14€ festgelegt. 

Du siehst, auch wenn es erst seit kurzem einen Kollektivvertrag in unserer Branche gibt, konnten einige Verbesserungen errungen werden. 

Ohne den KV, an den sich laut Arbeitsverfassungsgesetz alle Betriebe in Österreich halten müssen, würde es leider düster aussehen. Das konnte man schon bei Foodora/Mjam und Lieferando beobachten, die beide auf die Auszahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld verzichteten – weil es eben kein Gesetz ist sondern über den KV geregelt wird. Selbiges gilt für KM-Geld, Zuschläge etc. 

Der Kollektivvertrag regelt allerdings nur das absolute Minimum, es steht jedem Betrieb frei, besser zu bezahlen! 

Der Erfolg der Verhandlungen hängt aber von unserer Stärke ab! 

Je mehr Mitglieder die Gewerkschaft in dieser Branche hat, desto stärker ist ihre Verhandlungsposition. Wenn die Arbeiter*innen nicht hinter den Verhandlungen stehen, fühlen die Arbeitgeber überhaupt keinen Druck, den Forderungen der Gewerkschaft nachzugeben. 

Was kannst du tun um die Verhandlungen zu unterstützen?

Da gibt es mehrere Möglichkeiten, je mehr du davon nutzt umso besser :) Wir empfehlen diese Reihenfolge:

1.) Werde Gewerkschaftsmitglied!

2.) Folge uns auf Facebook, Instagram oder Twitter, oder kontaktiere uns per E-Mail; komm zu unseren Veranstaltungen und lern deine Kolleg*innen kennen!

3.) Sprich mit Kolleg*innen darüber, zeig oder gib ihnen unseren Flyer, und lade sie in unsere Chat-Gruppen ein!

4.) Kommt am Verhandlungstermin vor die Türen oder Fenster der Verhandlung und zeigt euren Support!