KV ... Kollektivvertrag
FD ... Freier Dienstnehmer
ED ... Echter Dienstnehmer
Der KV für Fahrradboten wird von der Gewerkschaft und der Wirtschaftskammer verhandelt und gilt für die gesamte Branche des Radbotendienstes. Die gesamte Branche? Nicht ganz. Einige Unternehmen beschäftigen ihre Fahrer*innen auf Freiem Dienstvertrag, für diese gilt der KV nicht. Etwa zwei Drittel der Radbot*innen arbeiten als FD und sind - wenn man die Unternehmen fragt - auch zufrieden damit. Tatsächlich braucht man nicht lange suchen, bis man einen FD findet, der selbst sagt: "Den Kollektivvertrag brauch ich nicht."
Arbeitet dieser FD bei Mjam, hat er nach einem kurzen Blick festgestellt, dass er als FD in einem Monat mehr verdienen kann als ein ED während er sich seine Arbeit frei einteilen kann. Wenn er jedoch genauer und länger hinsieht, und die beiden Verträge auf ein Jahr gerechnet vergleicht, bietet ein ED-Verhältnis mit allen Benefits des Kollektivvertrages ein ebenso hohes bis höheres Gehalt, nur mit mehr Sicherheit, bzw. weniger Risiko:
Das bietet der aktuelle KV 2020:
- einen Mindestlohn von 8,71 € / h
- Urlaubsgeld und Weinachtsgeld
- 100% Nachtzuschlag nach 22:00
- 100% Feiertagszuschlag
- Sonderurlaubstage zu Übersiedelungen, Hochzeiten und Todesfällen
- Kilometergeld von 0,14 € / km
Das gewerkschaftliche Ziel des KV 2021**:
- eine Arbeitszeitverkürzung von 38 h bei vollem Lohnausgleich (KV 2020: 1509 € brutto exklusive KM-Geld und Zuschläge für 40 h)
- 100% Sonn- und Feiertagszuschlag
- Kilometergeld von 0,38 € / km
- Tagesgelder analog zum KV Kleintransport
OK, aber warum ist das für FD interessant?
Die Antwort für den überzeugten FD, dem Flexibilität wichtiger ist, als seine Rechte als Arbeitnehmer:
Als wir 2019 den KV für Radbot*innen erstellt haben, hat Mjam gleichzeitig das Lohnschema für FD verändert. Einerseits - so hieß es - um wettbewerbsfähig gegenüber Lieferando zu bleiben, andererseits ging es sicher auch darum, zu verhindern, dass die ED-Verträge attraktiver werden. Gelingt es uns jetzt, unsere Ziele umzusetzen, wird Mjam wohl wieder mitziehen müssen und den Lohn für FDs ebenfalls anheben, oder der Empfehlung im KV folgen, die wir darin fordern**:
- Mindestlohn von 9,50 €
- bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit oder Unfall 100% Entgeltfortzahlung ab dem ersten Tag
- Nachtzuschlag, Sonn- und Feiertagszuschlag
** Die Verhandlungsmacht der Gewerkschaft hängt von der Anzahl ihrer Mitglieder ab. Möchtest du, dass wir unser Ziel erreichen, dann unterstütze uns dabei! Komm am 19. Jänner um 12:00 zur Kundmachung vor der Verhandlung am Johann Böhm Platz 1, 1020 Wien und werde Vida-Mitglied!
Fühlst du dich in unseren Forderungen nicht vertreten, hast Anregungen oder möchtest selbst aktiv werden? Kontaktiere uns!