Kündigung

Ich möchte selber kündigen, was muss ich da beachten?

Die gesetzliche Kündigungsfrist ist mindestens 4 Wochen (normalerweise 6) und wenn nicht anders vereinbart, nur zum Monatsletzten. Es kann aber auch im Arbeitsvertrag vereinbart sein, dass der 15 eines Monats auch geht. Das heißt man muss entsprechend der Frist im voraus die Kündigung beim Arbeitgeber (am besten schriftlich) einreichen um an dem geplanten Tag den Arbeitsvertrag ordentlich zu beenden. Das gilt übrigens auch für freie Dienstnehmer!

Wenn ich die Frist nicht einhalte, passiert dann etwas?

Der Arbeitgeber kann dann etwaige noch übrige Ansprüche, bspw. den Rest der Sonderzahlung (13. & 14. Gehalt), nicht ausbezahlte Stunden einbehalten, oder den Resturlaub nicht auszahlen. Jedoch empfehlen wir offene Urlaubstage einzufordern, da diese nicht einbehalten werden können.

Ich wurde gekündigt, was habe ich zu beachten?

Grundsätzlich ist dabei wichtig, das der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt hat und alle Fristen einhält. Nach Ablauf des Probemonats beläuft sich die Kündigungsfrist auf 6 Wochen von Seiten des Arbeitgebers, egal ob ein Anstellungsverhältnis besteht oder es sich um einen freien Dienstvertrag handelt. Diese Frist muss bei einer Kündigung unbedingt eingehalten werden. Falls es einen Betriebsrat bei dir gibt (bpsw. wenn du bei Mjam oder Lieferando arbeitest), muss dieser auch fristgerecht informiert werden. Du kannst dich in diesem Fall jedenfalls an deinen Betriebsrat wenden.

Welche Ansprüche habe ich?

Du hast einen Anspruch auf arbeitsfreie Zeit um die eine neue Arbeit zu suchen. Diese beträgt 4 Stunden pro Woche in der Kündigungsfrist - gilt aber nicht wenn du selber kündigst! Diese Zeit kannst du bspw. für Bewerbungsgespräche nutzen. Es müssen auch alle deine ausstehenden Bezüge ausbezahlt werden (Resturlaub, Mehr- bzw. Überstunden, aliquot 13. & 14. Gehalt).

Mein befristeter Arbeitsvertrag ist ausgelaufen und wird nicht verlängert.

Bei befristeten Verträgen müssen beide Parteien zustimmen zur Verlängerung ansonsten trennen sie sich und es ist keine "normale" Kündigung, es muss trotzdem alles was noch offen ist ausbezahlt werden (Resturlaub, Sonderzahlungen...). Falls du dich aber am ersten Tag nach dem Ende der Befristung arbeitsbereit zeigst und deinen Dienst antreten kannst, ist der Vertrag automatisch entfristet. Entfristung schütz aber nicht vor einer normalen Kündigung!